SGV Aue-WingeshausenJetzt Mitglied werden

Platzordnung

Sehr geehrter Gast!

Diese Hütte und der Grillplatz mit all seinen Einrichtungen wurden von der SGV-Abteilung Aue-Wingeshausen e.V. unter Einsatz zahlreicher freiwilliger Helferinnen, Helfer und Sponsoren mit viel Fleiß und Mühe erbaut und renoviert und zum Wohle aller gut ausgestattet. Dieser gute Zustand soll auch erhalten bleiben.

Denken Sie daran und gehen Sie sehr pfleglich und rücksichtsvoll mit dieser Einrichtung um, damit sich auch nach Ihnen noch viele Menschen an diesem Grillplatz erfreuen können.

GRILLPLATZORDNUNG

Die Benutzung des Grillplatzes erfolgt auf eigene Gefahr und nach vorheriger Anmeldung unter Telefon 02759 1485.
Rastaufenthalt für Wanderer u. Radfahrer ist grundsätzlich erlaubt. Benutzungszeiten: Von 8.00 Uhr bis 22.00 Uhr.

Ab 22.00 Uhr ist die Nachtruhe einzuhalten.

Der Platz ist ausschließlich als Grillplatz zu benutzen. Vorhandenes Mobiliar und die Umgebung sind mit der gebotenen Sorgfalt zu behandeln und darf nicht umgestellt werden.
Die Feuerstellen dienen ausschließlich zur Zubereitung von Speisen.
Die Benutzung der Feuerstellen ist nur in Anwesenheit einer volljährigen Person gestattet, welche die Verantwortung für die Gruppe trägt.
Neben den offiziellen Feuerstellen darf keine weitere Feuerstelle betrieben werden.
Brennmaterial (unbehandelt, gut abgelagert) hat der Benutzer zu stellen.
Für den Edelstahlgrill darf nur Holzkohle verwendet werden. Grillrost wird mit dem Mietvertrag ausgehändigt.

Der Pizzastein für den Pizza-/Flammkuchenofen wird ebenfalls mit dem Mietvertrag ausgehändigt.
Brandbeschleuniger sind nicht gestattet.
Übernachtungen sowie das Aufstellen von Zelten, Wohnwägen u. ä. ist nicht gestattet.

Etwaige Schäden sind der SGV-Abteilung Aue-Wingeshausen e.V. unverzüglich anzuzeigen.
Grillplatz und Hütte werden von der SGV-Abteilung Aue-Wingeshausen e.V. gegen eine Unkostenbeteiligung von 30,00 € (20,00 € für Vereinsmitglieder) für Feiern zur Verfügung gestellt.
Für kommerzielle Veranstaltungen, die keinem gemeinnützigen Zweck bestimmt sind, wird der Preis vom Vorstand jeweils festgelegt.
Schulen und Kindergärten aus Aue und Wingeshausen zahlen keine Miete.
Platzmiete sowie eine Kaution in Höhe von 50,00 € sind bei der Anmeldung in bar zu entrichten.
Das Wasser an der Pumpe ist kein Trinkwasser.
Der Grillplatz sowie alle Einrichtungen sind sorgfältig und schonend zu behandeln. Der Grillplatz und seine Einrichtungen sind beim Verlassen in einen ordnungsgemäßen und sauberen Zustand zu versetzen. Die Feuerstellen sind zu löschen.
Anfallende Abfälle und Müll sind von den Benutzern entsprechend mitzunehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen.
Hütte und Grillplatz sind bis 12.00 Uhr des Folgetages zur Kontrolle und Rückgabe der Kaution gereinigt zu übergeben. Sollte die Abnahme des Platzes nicht bis 12.00 Uhr erfolgen können, wird die Kaution einbehalten.
Spielgeräte dürfen nur von Kindern in dem dafür vorgesehen Alter benutzt werden. Eltern haften für Ihre Kinder.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir den Grillplatz nicht an Jugendliche unter 18 Jahren ohne die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vergeben.

„Frisch Auf“

 

Der Vorstand